Kann ich im Verfahren zur Eintreibung bis zum Höchstgericht gehen?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Verpflichtete, betreibende Parteien
Auch im Verfahren zur zwangsweisen Eintreibung gelten die allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung darüber, wann ein Rechtsmittel an das Höchstgericht zulässig ist. Die dortigen Beschränkungen greifen daher ebenso.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (138 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die Bestimmung des § 528 ZPO ist eine "allgemeine" Bestimmung der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses und gilt daher gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren. Auch wenn man aus § 65 EO ableiten könnte, dass die Frage, ob wider die im Exekutionsverfahren ergehenden gerichtlichen Beschlüsse das Rechtsmittel des Rekurses zulässig ist oder nicht, nur in der EO selbst und nicht gemäß § 78 EO, § 514 f ZPO auch in der ZPO geregelt sein kann, kommt man zum Ergebnis der Geltung des § 528 ZPO; denn durch die Bestimmungen der §§ 83 Abs 3, 239 Abs 3 EO ist klargestellt, dass die EO selbst von der Geltung des § 528 ZPO auch ohne Heranziehung des § 78 EO ausgeht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Verfassungsgerichtshof hob die Wortfolge „§ 60 Abs 2 JN“ in § 500 Abs 3 ZPO als verfassungswidrig auf und sprach aus, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten.OGH 3 Ob 8/13t, 23.01.2013
- Hier: § 528 Abs 2 Z 1a ZPO.OGH 1 Ob 79/11s, 24.05.2011
- Keine analoge Anwendung des § 126 Abs 2 GBG, wenn der vom Rekursgericht bestätigte Abweisungsgrund im fehlenden Nachweis (§ 135 EO) der Identität der betriebenen Forderung mit dem eingetragenen Pfandrecht lag.OGH 3 Ob 225/09y, 25.11.2009
- Die Unanfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen gilt auch für die Bewilligung von Zwangsversteigerungen.OGH 3 Ob 199/06w, 13.09.2006
- Dasselbe gilt nach § 78 EO auch für § 526 Abs 3 iVm § 500 ZPO. Das bedeutet, dass es für die Frage der Anfechtbarkeit einer Entscheidung der zweiten Instanz auf den Wert deren Entscheidungsgegenstands ankommt.OGH 3 Ob 284/04t, 23.05.2005
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- Auch im Rechtsmittelverfahren in "Ablehnungssachen in Exekutionssachen".OGH 3 Ob 2272/96f, 10.09.1996
- Hier: Keine Kostenanfechtung in dritter Instanz auf Grund von § 528 Abs 2 Z 3 ZPO.OGH 1 Ob 2082/96z, 23.04.1996
- Die Neufassung des § 83 Abs 3 EO und des § 239 Abs 3 EO durch die WGN 1989 zeigt, dass nur in diesen Fällen eine Ausnahme von der Unanfechtbarkeit zur Gänze bestätigender Beschlüsse des Rekursgerichtes nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO bestehen soll.OGH 3 Ob 16/93, 17.03.1993
- § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gilt auch für Beschlüsse der zweiten Instanz über Unterhaltsansprüche.OGH 3 Ob 47/92, 29.04.1992
- Hier: § 528 Abs 2 Z 2 ZPOOGH 3 Ob 30/92, 11.03.1992
- Gemäß §§ 78, 402 EO ist dieser Rechtsmittelausschluss auch im Provisorialverfahren anzuwenden.OGH 8 Ob 513/90, 25.01.1990
- Ablehnung von BöhmOGH 3 Ob 117/88, 16.11.1988
- Hier: Verfahren nach § 382a EO.OGH 5 Ob 613/88, 11.10.1988
- Erging der angefochtene Beschluss im Exekutionsverfahren, sind die Regeln des § 16 AußStrG auch nicht insoweit anzuwenden als es um den Schutz Pflegebefohlener geht.OGH 3 Ob 18/87, 13.05.1987
- Hier: § 528 Abs 1 Z 1 - "Maßgabe" - Bestätigung bei Zurückweisung statt Abweisung bei übereinstimmender Begründung.OGH 3 Ob 127/86, 14.01.1987
- § 187 EO enthält keine den §§ 83 Abs 3 und 239 Abs 3 EO vergleichbare Ausnahmeregelung.OGH 3 Ob 69/86, 24.09.1986
- Wenn ein Rechtsmittel gemäß § 528 Abs. 1 ZPO (hier: Z 1, 2 und 5) ausgeschlossen ist, muss nicht überprüft werden, ob allenfalls der zusätzliche Rechtsmittelausschluss nach § 528 Abs 2 ZPO in Betracht kommt.OGH 3 Ob 80/86, 17.09.1986
- Hier: Provisorialverfahren.OGH 8 Ob 600/86, 10.07.1986
- Hier: § 528 Abs 1 Z 1 - bestätigender Beschluss darüber, ob bei Exekutionsaufschiebung Sicherheitsleistung zu erlegen ist.OGH 3 Ob 1020/85, 12.06.1985
- Hier: Z 1OGH 3 Ob 127/84, 07.11.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002321 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 138.
- OGH 3 Ob 101/26p, 23.06.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 17/26k, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 11/26b, 23.02.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 189/25b, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 126/25p, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 120/25f, 23.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 118/25m, 23.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 51/24v, 26.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 10 Ob 4/24x, 13.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 65 · Rekurs
- EO § 78 · Anwendung der Zivilprozessordnung
- EO § 83 · Berichtspflicht und Rechnungslegung
- EO § 239 · Rekurs
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 500
- ZPO § 528
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