IO § 43
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Was Gegenstand des Verfahrens ist, ergibt sich aus Ihrem Antrag und aus den Tatsachen, die Sie zu seiner Begründung vorbringen. Ihre Antworten auf Einwände des Gegners gehören nicht dazu. Das gilt auch, wenn Sie solche Antworten schon vorweg in die Klage schreiben.
Wird der Grund der Klage so geändert, dass darin eine neue Anfechtung liegt, muss das innerhalb der gesetzlichen Frist geschehen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine solche Änderung nicht mehr nachgeholt werden.
Die Frist für die Anfechtung im Insolvenzverfahren ist eine Frist des Rechts selbst, nicht bloß des Verfahrens. Ihr Ablauf ist vom Gericht von sich aus zu beachten. Sie müssen sich darauf also nicht eigens berufen.
Eine unschlüssige Anfechtungsklage darf auch nach Ablauf der Frist noch nachgebessert werden. Dabei dürfen aber keine neuen Gründe nachgeschoben werden, um den ursprünglich geforderten Betrag zu rechtfertigen. Die Ergänzung muss sich genau in dem Rahmen halten, der in der Klage bereits deutlich vorgezeichnet war.
Die Anfechtungsfrist ist eine Ausschlussfrist des Rechts selbst. Bei ihrer Berechnung wird der Tag, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nicht mitgezählt. Die Frist beginnt erst mit dem folgenden Tag zu laufen.