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Zählt der Tag der Insolvenzeröffnung bei der Frist mit?

günstig für Insolvenzverwalter betrifft Gläubiger, Insolvenzverwalter, Anfechtungsgegner
Die Anfechtungsfrist ist eine Ausschlussfrist des Rechts selbst. Bei ihrer Berechnung wird der Tag, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nicht mitgezählt. Die Frist beginnt erst mit dem folgenden Tag zu laufen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 11.07.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Die Anfechtungsfrist ist eine Präklusivfrist materiellen Rechtes. Bei der Berechnung ist der Tag der Konkurseröffnung nicht mitzuzählen (so schon SZ 18/170).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064691 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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