Muss ich mich auf die abgelaufene Anfechtungsfrist berufen?
günstig für Anfechtungsgegner betrifft Gläubiger, Insolvenzverwalter, Anfechtungsgegner
Die Frist für die Anfechtung im Insolvenzverfahren ist eine Frist des Rechts selbst, nicht bloß des Verfahrens. Ihr Ablauf ist vom Gericht von sich aus zu beachten. Sie müssen sich darauf also nicht eigens berufen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 11.07.2023 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Frist des § 43 Abs 2 KO ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, deren Ablauf von Amts wegen zu beachten ist.
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Frist beginnt auch dann mit der Konkurseröffnung, wenn es sich um einen Anschlußkonkurs handelt.OGH 7 Ob 730/87, 24.03.1988
- Eine Klagserweiterung und damit eine Änderung des Anfechtungsgrundes bzw Klagsgrundes nach Ablauf der einjährigen Frist des § 43 Abs 2 KO ist nicht zulässig.OGH 2 Ob 616/84, 28.08.1984
- Bei der Ausübung des Anfechtungsrechtes durch Klagserweiterung ist für die Beurteilung der Einhaltung der Frist nicht der Tag der auf einen anderen Anfechtungsgrund gestützten Klagseinbringung, sondern der Tag der mündlichen Verhandlung, an dem der neue Anfechtungsgrund geltend gemacht wurde, entscheidend.OGH 7 Ob 531/84, 22.03.1984
- Der erstmaligen in der Berufung erfolgen Heranziehung des Anfechtungsgrundes nach § 28 Z 1 und 2 KO steht außer dem Neuerungsverbot § 43 Abs 2 KO entgegen, wenn seit der Konkurseröffnung mehr als ein Jahr vergangen ist.OGH 6 Ob 714/81, 07.07.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064658 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 17 Ob 5/23v, 11.07.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 43 · Geltendmachung des Anfechtungsrechtes
Verwandte Fragen
Insolvenz · Berechnung der Anfechtungsfrist
Insolvenz · Frist bei geänderter Anfechtung
Insolvenz · Fristberechnung bei der Anfechtung
Verfahrensrecht · Ausschlussfrist im Verfahren
Insolvenz · Anfechtungsmonopol des Insolvenzverwalters