Prüft das Gericht vor der Pfändung, was ich schulde?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Verpflichtete, Unternehmer
Das Gericht prüft bei einem Antrag auf Zwangsvollstreckung nur, ob das Begehren durch den vorliegenden Titel gedeckt ist. Es untersucht nicht, was Sie nach dem Gesetz schulden würden, sondern nur, wozu Sie im Titel verpflichtet wurden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Das Bewilligungsgericht hat bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag zu prüfen, ob das Begehren (§ 54 EO) durch den Exekutionstitel gedeckt ist (§ 7 EO). Es hat hierbei die Verpflichtung nur auf Grund des Titels festzustellen; es hat nicht zu untersuchen, was der Verpflichtete nach dem Gesetz zu leisten hat, sondern nur, wozu er im Titel verpflichtet wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Titel bezieht sich grammatikalisch ohne Zweifel darauf, dass Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geschuldet werden und nicht Zinsen in Höhe des um 8 % erhöhten Basiszinssatzes.OGH 3 Ob 10/15i, 18.02.2015
- Die maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen für die Beurteilung von Titelverstößen bestehen daher einerseits (grundsätzlich) nur im Spruch des Exekutionstitels und andererseits in den Behauptungen der betreibenden Partei über Verstöße des/der Verpflichteten dagegen (samt allenfalls vorgelegter Bescheinigungsmittel dazu). Vorbringen des/der Verpflichteten in der Äußerung gemäß § 358 Abs 2 EO, das nicht die Strafzumessungsgründe betrifft, hat deshalb unberücksichtigt zu bleiben.OGH 3 Ob 150/14a, 22.10.2014
- Hier: Wegfall des Wettbewerbsverhältnisses im Verfahren nach § 35 EOOGH 3 Ob 262/09i, 24.02.2010
- Hier: Verpflichtung zur Rechnungslegung im Titel enthält keine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen.OGH 3 Ob 264/06d, 22.02.2007
- Zur Sinnermittlung eines Verbots, das sich auf eine bestimmte Rechtsnorm gründet, kann auch die Auslegungspraxis (Rsp) zu dieser herangezogen werden.OGH 3 Ob 79/05x, 20.10.2005
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Insoweit, als eine titelmäßige Unterlassungsverpflichtung der stRsp zu § 9a UWG entspricht, kann zu deren Auslegung auf diese Rsp zurückgegriffen werden.OGH 3 Ob 162/03z, 25.02.2004
- Eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit des Exekutionstitels, ob die Voraussetzungen für die Schaffung eines derartigen - nicht jedenfalls unbestimmten - Unterlassungsgebotes vorlagen, ist dem Exekutionsgericht bei der Exekutionsbewilligung verwehrt.OGH 3 Ob 209/01h, 20.03.2002
- Unterlassungsexekution.OGH 3 Ob 95/97k, 23.04.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 44.
- OGH 3 Ob 205/25f, 27.01.2026, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- EO § 54 · Antrag auf Exekutionsbewilligung
Verwandte Fragen
Exekution · Pfändung einer Forderung, Prüfung des Bestands
Exekution · Unklarer Exekutionstitel
Exekution · Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung
Exekution · Beschwerde gegen die Vollstreckbarkeitsbestätigung
Exekution · Feststellungsklage vor der Exekution