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Prüft das Gericht vor der Pfändung, was ich schulde?

betrifft Schuldner, Gläubiger, Verpflichtete, Unternehmer
Das Gericht prüft bei einem Antrag auf Zwangsvollstreckung nur, ob das Begehren durch den vorliegenden Titel gedeckt ist. Es untersucht nicht, was Sie nach dem Gesetz schulden würden, sondern nur, wozu Sie im Titel verpflichtet wurden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Das Bewilligungsgericht hat bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag zu prüfen, ob das Begehren (§ 54 EO) durch den Exekutionstitel gedeckt ist (§ 7 EO). Es hat hierbei die Verpflichtung nur auf Grund des Titels festzustellen; es hat nicht zu untersuchen, was der Verpflichtete nach dem Gesetz zu leisten hat, sondern nur, wozu er im Titel verpflichtet wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 44.

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