Zählt beim Verstoß gegen ein Verbot das Urteil oder das Gesetz?
betrifft Unternehmer, Kläger, Beklagter, Schuldner
Hat Ihnen ein Gericht etwas verboten und soll deshalb eine Strafe verhängt werden, wird nur geprüft, ob Ihr Verhalten nach diesem Urteil verboten war. Es kommt auf den gewöhnlichen Wortsinn des Spruchs an, nicht darauf, was Sie nach dem Gesetz hätten unterlassen müssen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 02.07.2020 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ebenso wie bei einer Exekutionsbewilligung nicht die materielle Rechtslage, sondern allein der Inhalt des Exekutionstitels selbst für den Umfang der Exekutionsbewilligung maßgebend ist (ebenso Heller-Berger-Stix in Neumann-Lichtblau 187, EvBl 1964/451, 1974/19 ua), ist auch beim Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe lediglich zu prüfen, ob das darin behauptete Verhalten auf Grund der Exekutionsbewilligung verboten war.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die materielle Rechtslage ist dagegen nicht maßgeblich.OGH 4 Ob 5/20v, 02.07.2020
- Sämtliche Überlegungen über aus der materiellen Rechtslage abzuleitende oder allenfalls zu beschränkende Ansprüche der Betreibenden können daher auf sich beruhen.OGH 3 Ob 243/15d, 17.02.2016
- Hier: Wegfall des Wettbewerbsverhältnisses im Verfahren nach § 35 EO.OGH 3 Ob 262/09i, 24.02.2010
- Bei der Bewilligung der Unterlassungsexekution gemäß § 355 EO gilt der Grundsatz, dass es für die Frage, ob die Exekution zu bewilligen ist bzw. ob Strafen zu verhängen sind, nicht darauf ankommt, was der Verpflichtete nach dem Gesetz, sondern darauf, was er nach dem Exekutionstitel zu unterlassen hat.OGH 3 Ob 198/02t, 26.09.2003
- Es kommt dabei auf den gewöhnlichen Wortsinn des Spruches an.OGH 4 Ob 301/88, 21.02.1989
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Das Exekutionsgericht hat daher nicht unmittelbar den Titel zu vollstrecken, sondern die Exekutionsbewilligung zu vollziehen.OGH 3 Ob 187/82, 11.05.1983
- ZugabenOGH 3 Ob 118/77, 06.12.1977
- Arzt war "das Dispensieren und die Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere von pharmazeutischen Spezialitäten an Dritte, insbesondere an Patienten" verboten.OGH 3 Ob 35/77, 22.03.1977
- Verbot des Einbringens von Gesteinsmehl in diesen Bach - kein Zuwiderhandeln durch Einbringen von Bruchsteinen.OGH 3 Ob 33/75, 04.03.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000279 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 40.
- OGH 4 Ob 5/20v, 02.07.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- EO § 355 · Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen
Verwandte Fragen
Exekution · Verstoß gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot
Verfahrensrecht · Ausnahmen im Unterlassungsurteil
Exekution · Verschulden bei Unterlassungsexekution
Exekution · Bestimmtheit eines Unterlassungstitels
Verfahrensrecht · Bestimmtheit eines Unterlassungsbegehrens