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Zählt beim Verstoß gegen ein Verbot das Urteil oder das Gesetz?

betrifft Unternehmer, Kläger, Beklagter, Schuldner
Hat Ihnen ein Gericht etwas verboten und soll deshalb eine Strafe verhängt werden, wird nur geprüft, ob Ihr Verhalten nach diesem Urteil verboten war. Es kommt auf den gewöhnlichen Wortsinn des Spruchs an, nicht darauf, was Sie nach dem Gesetz hätten unterlassen müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 02.07.2020 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ebenso wie bei einer Exekutionsbewilligung nicht die materielle Rechtslage, sondern allein der Inhalt des Exekutionstitels selbst für den Umfang der Exekutionsbewilligung maßgebend ist (ebenso Heller-Berger-Stix in Neumann-Lichtblau 187, EvBl 1964/451, 1974/19 ua), ist auch beim Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe lediglich zu prüfen, ob das darin behauptete Verhalten auf Grund der Exekutionsbewilligung verboten war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000279 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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