Droht mir eine Strafe auch ohne Verschulden?
günstig für Verpflichteter betrifft Verpflichteter, Unternehmer, Nachbarn, Mitbewerber
Nein. Eine Geldstrafe, weil Sie einem gerichtlichen Unterlassungsgebot zuwidergehandelt haben, setzt voraus, dass Sie schuldhaft gehandelt haben, also zumindest fahrlässig. Ein Verhalten ganz ohne Verschulden rechtfertigt keine solche Exekution.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.09.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Grund für eine Exekution nach § 355 EO kann nur ein Verhalten bilden, das schuldhaft, also zumindest fahrlässig gesetzt wurde (so schon SZ 45/84).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085147 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 6 Ob 33/23f, 25.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 121/21h, 29.11.2021
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 355 · Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen
Verwandte Fragen
Exekution · Verstoß gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot
Exekution · Strafe wegen Verstoßes gegen Unterlassungsgebot
Exekution · Beginn einer Unterlassungspflicht
Verfahrensrecht · Androhung einer Geldstrafe im Außerstreitverfahren
Verfahrensrecht · Bestimmtheit eines Unterlassungsbegehrens