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Kann ich gegen jemanden im Insolvenzverfahren vollstrecken?

günstig für Schuldner betrifft Gläubiger, Schuldner, Unterhaltsberechtigte
Wollen Sie gegen jemanden Exekution führen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Sie schon im Exekutionsantrag darlegen, dass es sich um eine bevorrechtete Forderung handelt. Diese Angabe gehört also bereits in den Antrag und nicht erst in ein späteres Vorbringen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Der betreibende Gläubiger, der gegen einen Gemeinschuldner Exekution führen will, muss schon im Exekutionsantrag dartun, dass es sich bei der betriebenen Forderung um eine bevorrechtete handelt (EvBl 1965/222).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000387 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Begriff der Insolvenzforderung

Insolvenzforderungen sind alle vermögensrechtlichen Ansprüche, die einem persönlichen Gläubiger schon bei Eröffnung des Verfahrens gegen den Schuldner zustehen. Dazu zählen auch Ansprüche, die noch bedingt sind oder erst später fällig werden.

günstig für Gläubiger Forderungsnachweis beim Insolvenzantrag

Wer den Insolvenzantrag stellt, muss seine Forderung nur bescheinigen. Ein vollstreckbarer Titel für diese Forderung oder eine bereits eingeleitete Exekution sind dafür nicht erforderlich.

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