Zum Inhalt springen

Brauche ich ein Urteil, um einen Insolvenzantrag zu stellen?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Unternehmer
Wer den Insolvenzantrag stellt, muss seine Forderung nur bescheinigen. Ein vollstreckbarer Titel für diese Forderung oder eine bereits eingeleitete Exekution sind dafür nicht erforderlich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Der Antragsteller hat seine Forderung lediglich zu bescheinigen; ein Exekutionstitel für diese Forderung oder eine Exekutionsführung ist nicht erforderlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064986 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Genannte Normen

KO nF §70 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Exekution trotz Insolvenzverfahren

Wollen Sie gegen jemanden Exekution führen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Sie schon im Exekutionsantrag darlegen, dass es sich um eine bevorrechtete Forderung handelt. Diese Angabe gehört also bereits in den Antrag und nicht erst in ein späteres Vorbringen.

günstig für Schuldner Pfandrechte nach Insolvenzeröffnung

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können an Ihrem Vermögen keine Pfand- oder Befriedigungsrechte mehr erworben werden. Das gilt für alle Arten solcher Rechte.

Verwandte Fragen

Insolvenz · Begriff der Insolvenzforderung
Insolvenz · Genauigkeit der Forderungsanmeldung
Erbrecht · Gläubiger im Verlassenschaftsverfahren
Insolvenz · Anforderungen an die Forderungsanmeldung