Zum Inhalt springen

Gilt mein Urteil über den Unterhalt für immer?

betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Schuldner, Gläubiger
Nein. Ein Urteil, mit dem Sie sich gegen eine Exekution wehren, entscheidet endgültig über den Bestand des Anspruchs und hindert jede weitere Vollstreckung aus demselben Titel. Geht es aber um noch nicht fälligen Unterhalt, gilt das Urteil nur so lange, wie sich die maßgeblichen Verhältnisse nicht ändern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 24.08.2016 (26 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1937)

Das Urteil im Oppositionsprozess entscheidet über den Bestand des Anspruches mit Rechtskraftwirkung. Das Urteil über Einwendungen gegen noch nicht fällige Unterhaltsansprüche erwächst nur vorbehaltlich einer Änderung der Verhältnisse in Rechtskraft.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 26.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Exekution · Rückständige Unterhaltsraten und geänderte Verhältnisse
Exekution · Reichweite des stattgebenden Urteils
Exekution · Klage gegen die Unterhaltsexekution
Exekution · Erlöschen des Unterhalts im Exekutionsverfahren
Familienrecht · Wege zur Änderung des Unterhalts