Gilt das auch für Unterhalt, der schon fällig war?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1936, zuletzt bestätigt am 28.05.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1936)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Rahmen eines Oppositionsprozesses ist der Unterhalt nach den geänderten Verhältnissen - sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft - neu zu bemessen.OGH 9 Ob 27/14g, 25.06.2014
- Unterhaltsverpflichtungen können auch rückwirkend aufgehoben oder eingeschränkt werden.OGH 7 Ob 604/90, 12.07.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000870 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 3 Ob 66/25i, 28.05.2025, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Läuft wegen derselben Unterhaltsraten bereits eine Exekution, ist eine Feststellungsklage auf Herabsetzung des Unterhalts unzulässig. In diesem Fall steht Ihnen nur die Klage gegen den vollstreckten Anspruch offen.
Ja, das ist nicht ausgeschlossen. Unterhaltsentscheidungen gelten immer nur für die jeweiligen Verhältnisse. Ein Urteil, dass Ihr Unterhaltsanspruch erloschen ist, weil Sie genug verdienen, entscheidet nicht darüber, ob er bei geänderten Umständen wieder entstehen kann.