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Kann ich einwenden, dass der Unterhalt gar nicht mehr besteht?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Mit der Oppositionsklage können Sie geltend machen, dass ein vollstreckbarer Unterhaltsanspruch ganz oder zum Teil erloschen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Mit Oppositionsklage kann das gänzliche oder teilweise Erlöschen eines vollstreckbaren Unterhaltsanspruches geltend gemacht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 28.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt senken bei laufender Exekution

Läuft wegen derselben Unterhaltsraten bereits eine Exekution, ist eine Feststellungsklage auf Herabsetzung des Unterhalts unzulässig. In diesem Fall steht Ihnen nur die Klage gegen den vollstreckten Anspruch offen.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhaltsklage trotz laufender Zahlung

Ja. Bestreitet Ihr Ehegatte die Unterhaltspflicht, etwa mit der Behauptung, Sie hätten den Anspruch verwirkt, dürfen Sie den Unterhalt für die Zukunft einklagen, auch wenn er bisher gezahlt hat. Für rückständigen Unterhalt gilt das nicht.

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