Wer muss zeigen, dass der Unterhalt anderweitig gesichert ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei nur teilweiser anderweitiger Sicherstellung des Unterhalts darf somit die Exekution zur Hereinbringung des laufenden Unterhalts in Ansehung der Differenz nicht aufgeschoben werden, weil erst durch die Zahlung dieses Betrags der notwendige Unterhalt der betreibenden Partei sichergestellt ist (3Ob2142/96p).OGH 3 Ob 209/02k, 27.11.2002
- Dieser Grundsatz kann aber dann nicht mehr angewendet<br/>werden, wenn zur Hereinbringung des nur für einen Monat geschuldeten<br/>Unterhaltsbetrages sofort Exekution geführt wird und das Verfahren<br/>aber dann vom betreibenden Gläubiger monatelang nicht betrieben<br/>worden ist.OGH 3 Ob 145/79, 12.12.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001703 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 3 Ob 92/25p, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 44 · Sicherheitsleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wollen Sie den innerhalb eines Jahres fällig werdenden Unterhalt sichern lassen, müssen Sie in Ihrem Antrag darlegen, dass die gewöhnliche Exekution zur Hereinbringung dafür nicht geführt werden kann. Fehlt diese Angabe, reicht der Antrag nicht aus.
Ergeben sich im Verfahren ausreichende Anhaltspunkte, dass Sie bereits selbst für sich sorgen konnten, müssen Sie die Umstände behaupten und beweisen, aus denen sich ein Wiederaufleben der Unterhaltspflicht ergibt. Verlangt wird der naheliegende Nachweis, dass ein anderer Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht erreichbar war und Sie sich vergeblich darum bemüht haben. Das gilt auch, wenn Ihnen ein Einkommen nur zugerechnet wird.