Reicht es, wenn nur die Lohnpfändung aussichtslos ist?
günstig für Unterhaltsberechtigterbetrifft Kinder, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Eltern
Welcher Weg der Exekution zu versuchen ist, hängt davon ab, wie der Unterhaltsschuldner wirtschaftlich einzuordnen ist. Bei laufenden Bezügen genügt es, dass eine Lohnexekution aussichtslos erscheint. Ein zusätzlicher Nachweis, dass auch eine Pfändung beweglicher Sachen aussichtslos wäre, ist nicht nötig.
Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 19.11.2024
(3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Unterhaltsschuldner in die von § 3 Z 2 erster Fall UVG erfassten Schuldner mit verpflichtender Exekutionsführung nach § 294a EO einzustufen ist, oder zu jener Gruppe gehört, gegen die erfolglose Fahrnisexekution kombiniert mit Exekution nach § 372 EO geführt werden muss, ist seine sozialwirtschaftliche Einordnung. Da es für die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen im Sinne des § 3 genügt, einen der beiden in § 3 Z 2 UVG angeführten exekutiven Wege zu starten, reicht es auch im Fall des § 4 Z 1 UVG aus, dass bei einem Unterhaltsschuldner mit fortlaufenden Bezügen eine Lohnexekution aussichtslos erscheint. Eine weitere Bescheinigung, dass auch eine Fahrnisexekution mit Exekution zur Sicherstellung nach § 372 EO aussichtslos erscheint, ist nicht erforderlich, selbst wenn sich der Unterhaltsschuldner zwischen Exekutionsantrag und Vorschussantrag selbständig gemacht hätte.
Wird gegen Sie wegen eines im Außerstreitverfahren festgesetzten Unterhalts Exekution geführt, können Sie deren Unzulässigkeit mit Klage geltend machen. Das gilt auch dann, wenn Sie sich darauf stützen, dass der Unterhaltsanspruch erloschen ist. Sie müssen dafür nicht zuerst eine Entscheidung im Außerstreitverfahren erwirken.
günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhaltsvorschuss und Schuldenregulierung
Ja. Wurde für den unterhaltspflichtigen Elternteil ein Ausgleich oder Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt und hat der Unterhaltsbeschluss darauf zu Unrecht nicht Rücksicht genommen, muss das bei der Entscheidung über den Unterhaltsvorschuss berücksichtigt werden. Der Vorschuss richtet sich also nicht ungeprüft nach dem alten Unterhaltsbeschluss.