Was muss ich vorbringen, wenn ich wieder Unterhalt will?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Beweislastverteilung gilt nicht nur für den Fall einer tatsächlichen, sondern auch einer fiktiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes. (so auch 7 Ob 625/95).OGH 6 Ob 20/15g, 19.03.2015
- Das antragstellende Kind ist trotz der amtswegigen Untersuchungspflicht des Gerichtes (§ 2 Abs 2 Z 5 AußStrG) bis zu einem gewissen Grad behauptungspflichtig und beweispflichtig.OGH 6 Ob 183/99a, 16.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112175 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 15/16w, 25.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, müssen Sie alle Umstände behaupten und beweisen, die Ihre Verpflichtung aufheben oder verringern. Dazu gehört, Art und Umfang der geltend gemachten Sachaufwendungen nachzuweisen, im entschiedenen Fall die Anschaffungskosten und Betriebskosten eines behindertengerechten Autos.
Das muss derjenige beweisen, der nicht mehr zahlen will. Er hat nachzuweisen, dass Sie sich schuldhaft schwer verfehlt haben. Der Verlust tritt außerdem nicht von selbst ein, sondern muss mit Klage oder mit einer Einwendung geltend gemacht werden.