Wann gilt ein Vollstreckungsverfahren als laufend?
betrifft Schuldner, Gläubiger
Das Verfahren läuft ab der Bewilligung und solange es nicht beendet oder eingestellt ist. Wird der Antrag rechtskräftig abgewiesen, ist das der Beendigung gleichzuhalten. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Einwendungen nach § 35 EO können nur im Zug eines Exekutionsverfahrens erhoben werden. Das Exekutionsverfahren ist im Zug, sobald es bewilligt und solange es nicht beendet oder eingestellt ist. Der Beendigung oder Einstellung der Exekution ist die rechtskräftige Abweisung des Exekutionsantrages gleichzusetzen (§ 70 Abs 2 EO). Maßgebender Zeitpunkt ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Ausspruch des Erlöschens von Unterhaltsansprüchen kann nicht erfolgen, soweit die Exekution bereits durch Einstellung oder Einschränkung beendet war.OGH 3 Ob 292/05w, 29.03.2006
- Einstellung der Anlassexekution ist damit die Oppositionsklage unbegründet.OGH 3 Ob 52/83, 11.05.1983
- Hier: Unterhaltsexekution.OGH 3 Ob 60/82, 23.02.1983
- Hier: Beendigung durch Befriedigung der betreibenden Parteien trotz der vom Gericht beschlossener Aufschiebung.OGH 3 Ob 196/82, 16.02.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 3 Ob 240/19v, 26.02.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
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