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Muss die Vollstreckung bei meiner Klage noch laufen?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger
Ja. Sie können sich nur gegen den Anspruch wehren, für den die Zwangsvollstreckung bewilligt wurde, und nur solange sie läuft. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz: Spätestens dann muss die Vollstreckung bewilligt und noch nicht beendet sein, sonst wird die Klage abgewiesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Nach § 35 Abs 1 EO können Einwendungen im Zuge eines Exekutionsverfahrens nur gegen den Anspruch erhoben werden, zu dessen Gunsten die Exekution bewilligt wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz; spätestens in diesem Augenblick muss die Exekution in Ansehung des nach § 35 EO bekämpften Anspruches bewilligt sein (§ 406 ZPO), widrigens die Klage abzuweisen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001454 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 25.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Einwendungen gegen die Exekution

Mit der Klage gegen den betriebenen Anspruch können Sie nur geltend machen, dass dieser nachträglich weggefallen ist. Dass der Titel selbst nicht wirksam zustande gekommen ist, gehört nicht in dieses Verfahren; dafür gibt es eine eigene Klage, die auch noch nach Bewilligung der Exekution möglich ist.

günstig für Schuldner Gegenforderungen in der Oppositionsklage

Sie können sich gegen die Vollstreckung mit einer Klage wehren und dabei auch Gegenforderungen einwenden. Voraussetzung ist, dass Sie diese Forderungen im ursprünglichen Verfahren noch nicht geltend machen konnten.

Verwandte Fragen

Exekution · Laufendes Exekutionsverfahren
Exekution · Gegenstand der Oppositionsklage
Exekution · Klage nach Ende der Exekution
Exekution · Voraussetzung der Vollstreckungsgegenklage