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Was wird aus meiner Klage, wenn die Vollstreckung beendet ist?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Kläger
Wird der Antrag auf Zwangsvollstreckung im Rechtsmittelweg abgewiesen oder ist die Vollstreckung beendet, haben Sie Ihr Ziel schon erreicht oder brauchen den Schutz nicht mehr. Die Klage wird dann unzulässig. Sie müssen sie auf die Kosten einschränken oder zurückziehen, sonst wird sie abgewiesen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 26.02.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Wird der Exekutionsantrag infolge Rekurses abgwiesen, so ist das Rechtsschutzziel der Impugnationsklage erreicht. Ebenso fällt das Rechtsschutzinteresse durch die Beendigung der Exekution weg. Die Klage wird in diesen Fällen unzulässig, eine bereits anhängige Klage ist auf Kosten einzuschränken oder zurückzuziehen, sonst abzuweisen (Heller-Berger-Stix in Neumann-Lichtblau, KommzEO 4. Aufl, 438)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000947 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Schiedsgericht und Zwangsvollstreckung

Ob eine Forderung erloschen ist, kann auch ein Schiedsgericht feststellen, wenn die Parteien das vereinbart haben. Ob die Zwangsvollstreckung deshalb unzulässig ist, darf hingegen nur ein staatliches Gericht entscheiden.

günstig für Schuldner Zahlung trotz laufendem Rechtsmittel

Ja. Zahlen Sie aufgrund eines Urteils, das noch bekämpft werden kann, ist das erkennbar nur für den Fall gemeint, dass dieses Urteil hält. Wird es später aufgehoben oder der Anspruch aberkannt, können Sie das Gezahlte zurückfordern; eine bewilligte Zwangsvollstreckung ist auf Ihren Antrag einzustellen.

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