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Kann ich meine Verfahrenskosten gesondert einklagen?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Kläger, Beklagter
Ein Anspruch auf Kostenersatz gehört grundsätzlich zum jeweiligen Verfahren und kann nicht eigenständig eingeklagt werden. Das ändert sich erst, wenn es darüber eine abschließende vertragliche Regelung gibt, die über die Verfahrensvorschriften hinausgeht und von der zwangsweisen Durchsetzung der Hauptforderung unabhängig ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Von der öffentlich-rechtlichen Natur des Kostenanspruches kann nur solange ausgegangen werden, als nicht die Akzessorietät durch die Verselbständigung des Kostenanspruches untergegangen ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine abschließende über die Verfahrensvorschriften der Exekutionsordnung hinausgehende und von der zwangsweisen Durchsetzung des Hauptanspruches unabhängige vertragliche Regelung über die Tragung der Kosten vorliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002209 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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