Kann ich meine Verfahrenskosten gesondert einklagen?
betrifft Gläubiger, Schuldner, Kläger, Beklagter
Ein Anspruch auf Kostenersatz gehört grundsätzlich zum jeweiligen Verfahren und kann nicht eigenständig eingeklagt werden. Das ändert sich erst, wenn es darüber eine abschließende vertragliche Regelung gibt, die über die Verfahrensvorschriften hinausgeht und von der zwangsweisen Durchsetzung der Hauptforderung unabhängig ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Von der öffentlich-rechtlichen Natur des Kostenanspruches kann nur solange ausgegangen werden, als nicht die Akzessorietät durch die Verselbständigung des Kostenanspruches untergegangen ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine abschließende über die Verfahrensvorschriften der Exekutionsordnung hinausgehende und von der zwangsweisen Durchsetzung des Hauptanspruches unabhängige vertragliche Regelung über die Tragung der Kosten vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein bloßes Anerkenntnis dem Grunde nach stellt keinen selbständigen Verpflichtungsgrund dar, weil keine Einigung über die Höhe des Anspruchs vorliegt und der Umfang der Zahlungspflicht sich deshalb nach den für den ursprünglichen Anspruch geltenden Vorschriften richtet. Die pauschale Zusage einer Kostenübernahme ist deshalb nicht geeignet, den Kostenersatzanspruch seines öffentlich-rechtlichen Charakters zu entkleiden und eine selbständige Anspruchsgrundlage zu schaffen.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Eine selbständige Einklagung des Kostenersatzanspruchs ist dann möglich, wenn sich der Schuldner zum Ersatz der mit einem bestimmten Geldbetrag pauschalierten Vertretungskosten verpflichtet hat. Hingegen führen Vereinbarungen, wonach sich ein Schuldner zum Ersatz „sämtlicher Mahn- und Inkassokosten“, der „notwendigen Kosten“ oder der „Kosten anwaltlicher Mahnschreiben“ verpflichtet, noch nicht zu einer Verselbständigung des Kostenersatzanspruchs.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Hier: Kosten eines Beweissicherungsverfahrens.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Dies ist aber nicht der Fall bei einem Anerkenntnis bloß dem Grunde nach, ohne Einigung über die Höhe des Anspruchs. Die Durchsetzung darauf beruhender vorprozessualer Kosten im Rechtsweg ist daher unzulässig.OGH 8 Ob 83/22x, 30.08.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002209 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 169/22i, 22.11.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 74 · Kosten der Exekution
- Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 41
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