Kann ich die Kosten meiner Mahnschreiben gesondert einklagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kosten für die außerprozessuale Einschaltung eines Beraters in Versicherungsangelegenheiten.OGH 2 Ob 104/25w, 29.07.2025
- Hier: Kosten eines Beweissicherungsverfahrens, Rechtsberatungs- und Vertretungskosten.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Hier: Ein Anerkenntnis dem Grunde nach ohne Einigung über die Höhe des Anspruchs stellt keinen selbständigen Privatrechtstitel dar, sodass die Durchsetzung darauf beruhender vorprozessualer Kosten im Rechtsweg unzulässig ist.OGH 8 Ob 83/22x, 30.08.2022
- Die Kosten des zwischen den Parteien in Art 15 AUVB 1995 vereinbarten Schiedsgutachterverfahrens sind keinesfalls vorprozessuale Kosten, die der Prozessvorbereitung dienen und in der Kostennote geltend zu machen sind. Vielmehr ist das Schiedsgutachterverfahren ein eigenständiges Verfahren, das einen Prozess grundsätzlich vermeiden soll. Lediglich in dem Fall, dass die von der Ärztekommission getroffenen Feststellungen offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen, kann die Feststellung durch Urteil erfolgen (§ 184 Abs 1 VersVG). Die Kostentragungspflicht ergibt sich sohin nicht aus den §§ 40 ff ZPO (für den Prozess aufgewendete Kosten), sondern aus der Vereinbarung in Art 15 AUVB 1995.OGH 7 Ob 201/08x, 27.11.2008
- Fahrt- und Telefonspesen der Arbeiterkammer.OGH 8 ObS 6/06z, 11.05.2006
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Die vorprozessualen Kosten der Einholung eines Privatgutachtens über die Verletzungsfolgen sind bei Akzessorietät zum Hauptanspruch weiterhin als vorprozessuale Kosten im Kostenverzeichnis geltend zu machen.OGH 5 Ob 212/05w, 07.02.2006
- Hier: Vorprozessuale Vertretungskosten eines deutschen Rechtsanwalts.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
- § 23 RATG gilt auch nach der Einfügung des § 1333 Abs 3 ABGB als speziellere Norm für rechtsanwaltliche Leistungen. Mit letzterer Bestimmung wurde daher keine selbständige Anspruchsgrundlage betreffend den Ersatz anwaltlicher Kosten für außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen geschaffen.OGH 6 Ob 131/05s, 22.12.2005
- Die Auffassung der Entscheidung 1 Ob 46/03a (siehe T7) bezog sich auf einen Rechtsfall, in dem klagende Partei ein Inkassounternehmen war. Mit der Einführung des § 1333 Abs 3 ABGB wurde jedoch keine selbständige Anspruchsgrundlage betreffend den Ersatz anwaltlicher Kosten für außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen geschaffen. Solange solche Kosten anwaltlicher Tätigkeit in Akzessorietät zum Hauptanspruch stehen, sind sie durch Rechtsanwälte weiterhin als vorprozessuale Kosten im Kostenverzeichnis geltend zu machen, sodass ihrer klageweisen Geltendmachung die Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegensteht.OGH 3 Ob 127/05f, 20.10.2005
- Hier: Kosten des Aufbaus eines Röntgengeräts zur Funktionsprüfung als prozessvorbereitende Maßnahme zur Ermittlung der Schadenshöhe.OGH 1 Ob 13/04z, 18.03.2004
- Durch den durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz (ZinsRÄG) GBGl I 2002/118 eingeführten § 1333 Abs 3 ABGB ist eine entscheidende Wende eingetreten und dieser bis dahin von einem Großteil der Judikatur vertretenen Rechtsprechungslinie der Boden entzogen worden. Die eigenständige Einklagung von Nebenforderungen bei weiterbestehender Hauptforderung kann nunmehr zwar zu Kostenfolgen, aber ebenso wie die in Form der Klagehäufung angestrebte gerichtliche Durchsetzung solcher Nebenforderungen nicht zur (teilweisen) Zurückweisung der Klage führen.OGH 1 Ob 46/03a, 10.02.2004
- Ob der behauptete Titel tatsächlich besteht, ist im folgenden Rechtsstreit zu klären. Die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges wird hiedurch nicht berührt.OGH 6 Ob 98/00f, 17.01.2001
- Der Ansicht M. Bydlinskis (Kostenersatz im Zivilprozess, 176 ff), eine Partei könne frei wählen, ob sie jene vorprozessualen Kosten, für die das Kostenersatzrecht der ZPO sinngemäß heranzuziehen sei, im Kostenverzeichnis oder aber als materielle Forderung, etwa als Nebenforderung in der Klage, geltend mache, hat sich der Oberste Gerichtshof in dieser allgemeinen Form nicht angeschlossen (2 Ob 59/93).OGH 8 Ob 2070/96m, 29.08.1996
- Hier: Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Umfanges von Verbesserungsarbeiten.OGH 4 Ob 515/94, 28.06.1994
- Hier: Steuerberatungshonorar als Kosten zur Sammlung des Beweismaterials und Prozessstoffs.OGH 6 Ob 698/84, 10.01.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035770 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 27.
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 136/19v, 26.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 235/15w, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1333 · Gesetzliche Zinsen und weitere Schäden
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 18 § 1
- Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 41
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Konnten Sie eine Gegenforderung im Verfahren über den Anspruch nicht mehr rechtzeitig einwenden, können Sie damit auch später nicht mehr gegen diesen Anspruch aufrechnen. Dasselbe gilt für die Prozesskosten aus jenem Verfahren. Auch Kosten, zu deren Ersatz Sie schon vorher verpflichtet wurden, sind davon erfasst.
Läuft bereits eine Klage mit Einwendungen gegen den Anspruch, können Sie daneben keine Feststellungsklage auf einen neuen Grund stützen. Sonst würde die Pflicht umgangen, alle Einwendungen auf einmal vorzubringen. Eine solche Klage ist unzulässig und in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zurückzuweisen.