Wann kann ich meine Anwaltskosten getrennt einklagen?
betrifft Kläger, Beklagte, Mandanten, Geschädigte
Erst dann, wenn es keinen Hauptanspruch mehr gibt. Das ist der Fall, wenn die Sache selbst schon durch Zahlung, Verzicht oder Anerkenntnis erledigt ist. Solange der Hauptanspruch besteht, gehören die Kosten in das Verfahren darüber.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Erst wenn kein Hauptanspruch mehr besteht, können Kosten selbständig eingeklagt werden. Das ist nur dann der Fall, wenn kein Prozess in der Hauptsache eingeleitet werden kann, weil der Hauptanspruch bereits durch Erfüllung, Verzicht oder Anerkenntnis erledigt wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass die mit der Beweissicherung zusammenhängenden Ansprüche nach den Klagebehauptungen abgetreten wurden, ändert daran nichts, zumal die Zession nur die Rechtszuständigkeit, nicht aber den Charakter der Forderung ändert.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Hier: Rechtsverfolgungskosten iZm Besitzstörung. Wegen zwiespältigen Verhaltens der Beklagten kein Wegfall der Wiederholungsgefahr trotz Bereitschaft zur Unterlassungserklärung, weswegen Akzessorietät der Kosten zum Hauptanspruch zu bejahen und die selbständige Geltendmachung unzulässig ist.OGH 2 Ob 116/23g, 27.06.2023
- Hier: Privatbeteiligtenkosten.OGH 2 Ob 153/19t, 26.05.2020
- Sind vorprozessuale (Leistungen und somit die dafür begehrten) Kosten nicht klar in für bereits außergerichtlich erledigte und nicht erledigte Ansprüche aufgewendet abgrenzbar, sind sie weiterhin im Kostenverzeichnis geltend zu machen.OGH 2 Ob 92/18w, 29.01.2019
- Hier: Akzessorität der vorprozessualen Anwaltskosten, da der zugrundeliegende Unterlassungsanspruch des Klägers infolge weiter bestehender Wiederholungsgefahr als aufrecht zu beurteilen ist.OGH 1 Ob 196/16d, 23.11.2016
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- Es entspricht der ständigen Judikatur, dass vorprozessuale Kosten erst dann selbstständig eingeklagt werden können, wenn kein Hauptanspruch mehr besteht.OGH 1 Ob 196/16d, 23.11.2016
- Hier: Rechtsberatungskosten bezüglich eines Strafverfahrens, welche in diesem nicht behandelt wurden.OGH 4 Ob 165/00v, 15.06.2000
- Eine Kostenforderung ihren akzessorischen Charakter nur verliert, wenn kein Hauptanspruch behauptet wird, so zum Beispiel dann, wenn noch vor Einleitung des Zivilverfahrens der Hauptanspruch durch Vergleich bereinigt wird. In einem solchen Fall wird mit der Kostenforderung ein selbstständiger und nicht, wie sonst bei Verfahrenskosten, ein akzessorischer Anspruch geltend gemacht. Auch eine Teilkostenforderung ist mangels eines Hauptanspruchs selbstständig geltend zu machen wäre.OGH 4 Ob 165/00v, 15.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 14.
- OGH 5 Ob 196/25x, 14.04.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 178/24f, 04.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 136/19v, 26.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 235/15w, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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