Kann ich die Anwaltskosten für Mahnungen extra einklagen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kosten für die außerprozessuale Einschaltung eines Beraters in Versicherungsangelegenheiten.OGH 2 Ob 104/25w, 29.07.2025
- Jedoch sind Informationsschreiben an Kunden des Klägers zur Schadensabwehr im Zusammenhang mit einem Verstoß des Beklagten gegen § 1 UWG nicht von § 23 RATG umfasst.OGH 4 Ob 136/08s, 26.08.2008
- Gemäß § 23 Abs 4 RATG sind die außergerichtlichen Nebenleistungen vom Einheitssatz umfasst, falls sie keinen erheblichen Aufwand an Zeit und Mühe erforderten.OGH 1 Ob 69/06p, 11.07.2006
- Hier: Vorprozessuale Vertretungskosten eines deutschen Rechtsanwalts.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 18.
- OGH 5 Ob 196/25x, 14.04.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 178/24f, 04.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 34/21t, 08.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 235/15w, 31.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1333 · Gesetzliche Zinsen und weitere Schäden
- Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 41
- ZPO § 54
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Konnten Sie eine Gegenforderung im Verfahren über den Anspruch nicht mehr rechtzeitig einwenden, können Sie damit auch später nicht mehr gegen diesen Anspruch aufrechnen. Dasselbe gilt für die Prozesskosten aus jenem Verfahren. Auch Kosten, zu deren Ersatz Sie schon vorher verpflichtet wurden, sind davon erfasst.
Läuft bereits eine Klage mit Einwendungen gegen den Anspruch, können Sie daneben keine Feststellungsklage auf einen neuen Grund stützen. Sonst würde die Pflicht umgangen, alle Einwendungen auf einmal vorzubringen. Eine solche Klage ist unzulässig und in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zurückzuweisen.