Zum Inhalt springen

Wer haftet, wenn meine geräumten Möbel im Lager beschädigt werden?

günstig für Verpflichteter betrifft Verpflichtete, Mieter, betreibende Gläubiger, Verwahrer
Der vom Gericht bestellte Verwahrer betreut Ihre Sachen aufgrund eines angenommenen Vertragsverhältnisses und nicht als Behörde. Vernachlässigt er die gebotene Sorgfalt und entsteht dadurch ein Schaden, haftet er persönlich. Verwahrer kann auch der betreibende Gläubiger sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Der nach den Vorschriften der Exekutionsordnung bestellte Verwahrer ist Sequester im Sinne des § 968 ABGB. Das Räumungsverfahren ist mit der Bestellung eines Verwahrers gemäß § 349 Abs 2 EO beendet. Die Verwahrung ist kein hoheitlicher Akt, sie wird auf Grund eines fingierten Vertragsverhältnisses vorgenommen. Da der Verwahrer nicht in Vollziehung der Gesetze handelt, haftet er persönlich für den durch Vernachlässigung seiner pflichtgemäßen Obsorge verursachten Schaden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003712 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung des Verwahrers
Schadenersatz · Beweislast des Verwahrers bei Verlust
Vertragsrecht · Beweislast des Verwahrers
Schadenersatz · Haftung für beauftragte Gehilfen
Vertragsrecht · Rückgabe verwahrter Sachen