Wer haftet, wenn meine geräumten Möbel im Lager beschädigt werden?
günstig für Verpflichteter betrifft Verpflichtete, Mieter, betreibende Gläubiger, Verwahrer
Der vom Gericht bestellte Verwahrer betreut Ihre Sachen aufgrund eines angenommenen Vertragsverhältnisses und nicht als Behörde. Vernachlässigt er die gebotene Sorgfalt und entsteht dadurch ein Schaden, haftet er persönlich. Verwahrer kann auch der betreibende Gläubiger sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Der nach den Vorschriften der Exekutionsordnung bestellte Verwahrer ist Sequester im Sinne des § 968 ABGB. Das Räumungsverfahren ist mit der Bestellung eines Verwahrers gemäß § 349 Abs 2 EO beendet. Die Verwahrung ist kein hoheitlicher Akt, sie wird auf Grund eines fingierten Vertragsverhältnisses vorgenommen. Da der Verwahrer nicht in Vollziehung der Gesetze handelt, haftet er persönlich für den durch Vernachlässigung seiner pflichtgemäßen Obsorge verursachten Schaden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus § 259 Abs 3 und 4 EO ist abzuleiten, dass das fingierte Vertragsverhältnis bei der Fahrnisexekution mit dem betreibenden Gläubiger zustande kommt.OGH 4 Ob 157/13m, 22.10.2013
- Der Verwahrer kann auch der betreibende Gläubiger sein.OGH 3 Ob 176/08s, 03.10.2008
- Das Vollstreckungsorgan, das gemäß § 349 Abs 2 EO die wegzuschaffenden beweglichen Sachen anderweitig in Verwahrung bringt, ist weder Bote noch Vertreter des Verpflichteten. Einlagerungsbedingungen werden erst dann Vertragsinhalt, wenn sie vom Willen der Vertragsschließenden umfaßt sind.OGH 9 Ob 2169/96b, 30.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003712 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 1 Ob 172/23k, 20.12.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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