Haftet jemand, der meine Sachen aufbewahrt, für Schäden daran?
günstig für Hinterleger betrifft Hinterleger, Verwahrer, Konsumenten, Unternehmer
Ja. Wer eine Sache für Sie verwahrt, muss sie sorgfältig behandeln und haftet für jeden Schaden, den er durch Vernachlässigung dieser Sorgfalt verursacht. Schon leichte Fahrlässigkeit genügt. Wie viel Sorgfalt verlangt wird, hängt vom Einzelfall ab; von einem Fachmann wird mehr erwartet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 26.11.2019 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2015)
Der Verwahrer haftet für jeden Schaden, der durch (auch bloß fahrlässige) Vernachlässigung der nach den Umständen erforderlichen pflichtgemäßen Obsorge verursacht wurde, wobei sich das Ausmaß der Sorgfaltspflicht im Einzelfall nach §§ 1297 und 1299 ABGB bestimmt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130446 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 145/19f, 26.11.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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