Bin ich an meine Auskunft an das Exekutionsgericht gebunden?
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Nein. Die Erklärung, die Sie als Drittschuldner über die gepfändete Forderung abgeben, ist nur eine Auskunft über Ihr Wissen. Sie ist weder ein Anerkenntnis noch ein Geständnis vor Gericht und bindet Sie daher nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Eine Erklärung gemäß § 301 EO ist weder ein Anerkenntnis im Sinne des § 395 ZPO noch ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis noch ein Geständnis im Sinne des § 266 ZPO, sondern lediglich ein außergerichtliches Geständnis, im Ergebnis sohin eine bloße Wissenserklärung.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004019 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 39/16z, 21.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 301 · Drittschuldnererklärung
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