Zum Inhalt springen

Bleiben meine Einwendungen bestehen, wenn meine Schuld gepfändet wird?

günstig für Drittschuldner betrifft Drittschuldner, Gläubiger, Schuldner, Arbeitgeber
Ja. Durch die Pfändung ändert sich Ihre Stellung als Drittschuldner nicht. Sie können dem Gläubiger alle Einwendungen und Gegenansprüche entgegenhalten, die Ihnen schon vor der Pfändung zustanden, und mit vorher bestehenden Forderungen aufrechnen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Durch die Pfändung einer Forderung wird die Rechtsstellung des Drittschuldners nicht geändert. Es stehen ihm alle Einwendungen und Gegenansprüche zu, die er vor der Pfändung hatte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003914 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Exekution · Pfändung ändert die Forderung nicht
Exekution · Aufrechnung gegen gepfändete Forderung
Exekution · Art der gepfändeten Forderung bleibt gleich
Exekution · Pfändung bedingter Forderungen
Exekution · Rechte nach Überweisung zur Einziehung