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Kann ich statt der Leistung gleich Geldersatz verlangen?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Käufer, Verkäufer, Auftraggeber
Ja. Kommt Ihr Vertragspartner mit der Leistung in Verzug, können Sie ohne Weiteres Ersatz Ihres Interesses in Geld fordern. Sie müssen davor keine Exekution auf die Leistung selbst führen. Zugesprochen wird der Ersatz, wenn die Leistung bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz ausbleibt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Nach bürgerlichem Recht kann bei Verzug mit der Leistung ohne weiteres das Interesse verlangt werden; es ist dann zuzusprechen, wenn die geschuldete Leistung nicht bis zum Schluss der Verhandlung 1. Instanz erbracht wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004770 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 39.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Schaden bei verspäteter Leistung

Bestehen Sie auf der Erfüllung und nehmen Sie die verspätete Leistung an, können Sie nur den Schaden ersetzt verlangen, der Ihnen durch die Verspätung entstanden ist. Ein Ersatz wegen Nichterfüllung steht Ihnen daneben nicht zu. Voraussetzung ist, dass dem Schuldner die Verspätung vorzuwerfen ist.

günstig für Schuldner Zahlung zurückhalten bis zur Gegenleistung

Bei Verträgen, in denen Leistung und Gegenleistung einander gegenüberstehen, dürfen Sie Ihre Leistung zurückhalten, bis der andere seine erbringt. Das gilt nicht, wenn vereinbart ist, dass Sie vorleisten müssen, oder wenn das Gesetz für den Fall eine eigene Regel vorsieht.

Verwandte Fragen

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Vertragsrecht · Vereinbarte Ersetzungsbefugnis und Tilgung
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Arbeitsrecht · Wahlrecht bei besonderem Kündigungsschutz
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