Welchen Geldbetrag bekomme ich für eine mangelhafte Leistung?
günstig für Übernehmer betrifft Besteller, Käufer, Werkunternehmer, Verkäufer
Als Geldersatz für den Mangel können Sie nach Ihrer Wahl die Kosten der Verbesserung, des Austauschs oder der Ersatzvornahme verlangen, ebenso den Unterschied im Wert oder den Wert der mangelfreien Sache gegen Rückgabe der mangelhaften. Ist eine Behebung tatsächlich unmöglich, weil ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch diese Kosten nicht aufwenden würde, bleibt Ihnen nur der Ersatz der Wertdifferenz. Statt des ursprünglich Geschuldeten kann dann auch eine gleichwertige wirtschaftliche Lösung verlangt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Das Erfüllungsinteresse besteht zunächst in den Kosten der Mängelbeseitigung. Als Geldersatz für den Mangelschaden gebühren daher ‑ nach Wahl des Gewährleistungsberechtigten ‑ die Verbesserungskosten, die Austauschkosten oder die Ersatzvornahmekosten, der Ersatz der Wertdifferenz zwischen der mangelfreien und der mangelhaften Sache bzw Leistung oder der Wert der mangelfreien Sache gegen Rückstellung der mangelhaften Sache.
Nur dann, wenn die Verbesserung oder der Austausch bzw die Ersatzvornahme faktisch unmöglich sind, können die Mangelbehebungskosten nicht zugesprochen werden. „Faktisch unmöglich“ ist dabei nicht gleichbedeutend mit der Unbehebbarkeit des Mangels. Vielmehr ist zu fragen, ob ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch die fraglichen Kosten, die der Kläger ersetzt begehrt, aufwenden würde. In einem solchen Fall kann hinsichtlich des Ersatzes des Austauschinteresses (Ersatz der Mangelbeseitigungskosten) auch eine Erfüllungsersatzanlage in Form einer gleichartigen wirtschaftlichen Leistung begehrt werden. Dies bedeutet, dass nicht der nach dem Vertrag geschuldete Zustand, sondern eine gleichartige wirtschaftliche Lage hergestellt wird.
Demgegenüber kann bei faktischer Unmöglichkeit der Verbesserung oder des Austauschs bzw der Ersatzvornahme nur der Ersatz der Wertdifferenz zwischen der mangelfreien (einwandfreien) und der mangelhaften Sache im Sinn des objektiven Mangelschadens begehrt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mangel unbehebbar, weil der Vertragsinhalt vorschreibt, dass eine Sache nur mit einem bestimmten System herzustellen ist und sie nur durch ein anderes System zu sanieren ist.OGH 2 Ob 142/23f, 19.09.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 8 Ob 36/24p, 22.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 77/23i, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 116/21s, 29.09.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 933a · Schadenersatz
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