Darf ich die Zahlung verweigern, solange die Gegenleistung fehlt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Beklagte war Vorleistungspflichtige der Vorschüsse. Weil sie insoweit vorleistungspflichtig war, steht ihr schon deshalb das Recht auf Leistungsverweigerung wegen zu behebender Mängel, das sich auf die Einrede des nicht (gehörig) erfüllten Vertrags nach § 1052 ABGB gründet, nicht zu.OGH 10 Ob 10/10h, 13.04.2010
- Durch die vereinbarte gänzliche Fälligstellung der Werklohnforderung noch vor der tatsächlichen Übergabe der Eigentumswohnung wird dem Wohnungseigentumsbewerber die Möglichkeit genommen, das ihm wegen vorhandener Mängel des Werkes sonst zustehende Recht der Leistungsverweigerung auszuüben.OGH 5 Ob 109/85, 10.12.1985
- Es wird aber auch bei diesen Vertragstypen analog angewendet, soweit die Sondervorschriften auf Grund der Parteienvereinbarung nicht anwendbar sind, so insbesondere auch bei Mietverträgen und Werkverträgen.OGH 7 Ob 814/82, 10.03.1983
- Leistungsverweigerungsrecht auch dann, wenn eine Nachleistungsverpflichtung besteht.OGH 7 Ob 564/77, 12.05.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 27.
- OGH 8 Ob 124/23b, 11.01.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn ihr im Austauschverhältnis erhebliche Bedeutung zukommt. Bei einer unwesentlichen Nebenleistung dürfen Sie Ihre eigene Leistung nicht zurückhalten, bei einer bedeutsamen dagegen schon. Ob das der Fall ist, richtet sich nach der Übung des Verkehrs.
Nein. Allein der Umstand, dass die säumige Leistung nur eine Nebenleistung ist, schließt ein Zurückbehaltungsrecht noch nicht aus. Für eine ganz unwesentliche Nebenpflicht, etwa das Legen einer Rechnung, besteht es allerdings nicht.