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Welches Gericht entscheidet über meinen Antrag auf einstweilige Verfügung?

günstig für Antragsteller betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Für eine einstweilige Verfügung ist jenes Gericht zuständig, bei dem der Prozess zur Zeit des Antrags anhängig ist. Ob später Zweifel an der Zuständigkeit oder an der Zulässigkeit des Rechtswegs auftauchen, ändert daran nichts.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

§ 387 EO macht die Zuständigkeit für die Bewilligung einstweiliger Verfügungen nur von dem äußerlichen Umstand abhängig, dass der Prozess zur Zeit des Antrages anhängig ist. Dies muss gleichermaßen für Klagen gelten, bei denen nach Streitanhängigkeit die Frage der Unzuständigkeit oder der Unzulässigkeit des Rechtsweges aufgeworfen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005066 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Behauptungen bei einstweiliger Verfügung

Bei einer einstweiligen Verfügung prüft das Gericht nur innerhalb dessen, was die antragstellende Partei selbst behauptet hat. Es sammelt nicht von sich aus weiteres Material und dringt auch nicht auf ergänzendes Vorbringen. Was Sie nicht vorbringen, bleibt unberücksichtigt.

günstig für Antragsgegner Bindung an den Antrag bei einstweiliger Verfügung

Nein. Auch bei einer einstweiligen Verfügung ist das Gericht an Ihren Antrag gebunden und darf nicht darüber hinausgehen, etwa nicht über die beantragte Dauer. Es darf die Verfügung in geringerem Umfang bewilligen und den Wortlaut klarstellen, wenn damit nur verdeutlicht wird, was Sie ohnehin begehrt haben.

Verwandte Fragen

Exekution · Dauer einer einstweiligen Verfügung
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