Wie weit darf eine einstweilige Verfügung im Prozess gehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (67 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Verbote der Verfügung über GmbH-Geschäftsanteile, der Leistung an die Antragsgegnerin und der Ausübung von Geschäftsführerrechten dienen der Sicherung der Werthaltigkeit des Anspruchs des Insolvenzverwalters auf Übertragung der Geschäftsanteile.OGH 6 Ob 7/17y, 30.01.2017
- Hier: Das Recht der gefährdeten Partei auf Zuteilung der Liegenschaft im Aufteilungsverfahren selbst ist jedoch kein dingliches Recht und kann auch nicht durch eine einstweilige Verfügung zu einem solchen werden. Mit der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen des Gegners der gefährdeten Partei gilt daher die einstweilige Verfügung zur Sicherung des - nunmehr nur noch als Geldforderung gegen die Masse geltend zu machenden - Aufteilungsanspruchs als aufgehoben; diese Rechtslage ist mit deklarativem Beschluss zu verdeutlichen.OGH 6 Ob 61/09b, 17.12.2009
- Wenn der Hauptanspruch nicht auf ein dingliches Recht gerichtet ist, kann auch eine einstweilige Verfügung - unabhängig von der Wahl des Sicherungsmittels - nicht zu einer Verstärkung des Hauptanspruchs mit dinglicher Wirkung führen.OGH 6 Ob 61/09b, 17.12.2009
- Eine einstweilige Verfügung begründet generell keine selbstständigen Rechte, sondern dient nur der Sicherung eines (anderen) Anspruchs.OGH 6 Ob 61/09b, 17.12.2009
- Unterlassungsbegehren zu durch fünf Merkmale gekennzeichnete als Geschmacksmuster geschützte Präsentationsvorrichtungen qualitativ etwas Anderes als mit einem zusätzlichen sechsten Unterscheidungsmerkmal.OGH 4 Ob 160/06t, 17.10.2006
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Mit einstweiliger Verfügung darf nichts bewilligt werden, worauf die gefährdete Partei auch bei einem Erfolg im Hauptverfahren keinen Anspruch hätte.OGH 3 Ob 216/01p, 30.01.2002
- Die Sicherungsmaßnahme darf nicht über das im Rechtsstreit angestrebte Ziel hinausgehen.OGH 8 Ob 1544/95, 27.04.1995
- Der zu sichernde Anspruch muss mit dem Klagsanspruch identisch sein.OGH 1 Ob 517/94, 29.03.1994
- Es kommt nicht auf das von den Klägern mit ihrem Provisorialantrag angestrebte Ziel an, sondern darauf, ob sich das Provisorialbegehren im Rahmen des mit der Klage erhobenen Anspruchs bewegt.OGH 1 Ob 15/93, 25.08.1993
- Eine einstweilige Verfügung kann nur zur Sicherung des konkret geltend gemachten (Hauptanspruchs) Anspruchs angeordnet werden.OGH 1 Ob 27/91, 18.09.1991
- Es kommt für das Wesen des Klagebegehrens nicht bloß auf dessen sprachliche Fassung an, sondern auf den wirklichen Inhalt und auf das der Klage zugrunde liegende Sachvorbringen.OGH 2 Ob 604/87, 16.06.1987
- Bei der Prüfung der Frage, ob sich die einstweilige Verfügung im Rahmen des Hauptanspruches hält, ist nicht engherzig vorzugehen.OGH 5 Ob 543/87, 28.04.1987
- Ergibt sich bereits aus dem Vorbringen der die einstweilige Verfügung beantragenden Partei, dass dieser der behauptete Anspruch nicht zusteht, dann kann die einstweilige Verfügung nicht bewilligt werden. (Hier: Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an Liegenschaftsanteilen).OGH 3 Ob 520/84, 04.04.1984
- Mit einem Gebot auf Unterlassung der Fortführung eines in den gemieteten Räumen aufgenommenen Gastgewerbebetriebes kann nicht der Anspruch auf Räumung eines Bestandobjektes gesichert werden.OGH 3 Ob 643/82, 15.09.1982
- Maßnahmen zum Schutz des Durchgangsrechtes sind nicht geeignet, einen Räumungsanspruch (§ 1118 ABGB) zu sichern.OGH 7 Ob 696/82, 09.09.1982
- Eine einstweilige Verfügung muss auf den konkret geltend gemachten Anspruch abgestellt sein und setzt einen existenten allenfalls betagten oder bedingten Anspruch voraus.OGH 6 Ob 673/80, 02.07.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 67.
- OGH 5 Ob 96/22m, 21.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 13/18z, 12.06.2018, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 51/16i, 18.08.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 378 · Zulässigkeit
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grundsätzlich darf eine einstweilige Verfügung dem Urteil nicht vorgreifen und Ihnen nicht schon geben, was Sie später vollstrecken könnten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht für Verfügungen, die drohende Gewalt verhüten oder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden abwenden sollen. Auch dort darf jedoch kein Zustand geschaffen werden, der sich später nicht mehr rückgängig machen lässt.
Ja, ausnahmsweise. Auch wenn Sie nur die Feststellung eines Rechts begehren, kann das Gericht eine vorläufige Sicherung anordnen, sofern hinter dem Verfahren ein bedingter oder künftiger Anspruch auf eine Leistung steckt. So kann etwa die Ausübung von Mitgliedsrechten in einem Verein gesichert werden. Wer schon jetzt auf Leistung klagen könnte, es aber nicht will, hat kein Bedürfnis nach einer solchen Sicherung.