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Steht nach der einstweiligen Verfügung schon fest, wer recht hat?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Ehegatten
Für eine einstweilige Verfügung genügt es, den Anspruch glaubhaft zu machen; für ein Urteil muss er bewiesen werden. Eine einstweilige Verfügung hat deshalb nicht dieselbe Richtigkeitsvermutung wie ein Urteil und bindet den späteren Prozess nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Als Entscheidung in einem Provisorialverfahren hat eine einstweilige Verfügung die Vermutung der Richtigkeit nicht im selben Maß für sich wie ein Urteil (für eine einstweilige Verfügung genügt die Bescheinigung des anspruchsbegründenden Sachverhalts (§ 389 EO; § 274 ZPO); um ein Urteil zu erlangen, muss der anspruchsbegründende Sachverhalt bewiesen werden (§ 272 ZPO)). Das schließt es aus, einer einstweiligen Verfügung Bindungswirkung für einen nachfolgenden Prozess zuzuerkennen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0088984 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Vorgriff durch einstweilige Verfügung

Grundsätzlich darf eine einstweilige Verfügung dem Urteil nicht vorgreifen und Ihnen nicht schon geben, was Sie später vollstrecken könnten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht für Verfügungen, die drohende Gewalt verhüten oder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden abwenden sollen. Auch dort darf jedoch kein Zustand geschaffen werden, der sich später nicht mehr rückgängig machen lässt.

günstig für Kläger Sicherung bei einer Feststellungsklage

Ja, ausnahmsweise. Auch wenn Sie nur die Feststellung eines Rechts begehren, kann das Gericht eine vorläufige Sicherung anordnen, sofern hinter dem Verfahren ein bedingter oder künftiger Anspruch auf eine Leistung steckt. So kann etwa die Ausübung von Mitgliedsrechten in einem Verein gesichert werden. Wer schon jetzt auf Leistung klagen könnte, es aber nicht will, hat kein Bedürfnis nach einer solchen Sicherung.

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