Was kann einem Dritten mit einem Verbot untersagt werden?
betrifft Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner
Ein gerichtliches Verbot an einen Dritten kann sich nur auf dessen Pflichten beziehen, nicht auf seine Rechte. Ihm kann daher nicht die Ausübung eines Rechts verboten werden, sondern nur die Erfüllung einer Verpflichtung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Das Drittverbot nach § 382 Z 7 EO kann sich nicht auf Rechte, sondern nur auf Pflichten des Dritten beziehen. Dem Drittschuldner darf nicht die Ausübung irgend eines Rechtes verboten werden, sondern es kann ihm lediglich Erfüllung einer Verpflichtung untersagt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einem Dritten darf im Rahmen des § 382 Z 7 EO (nur) die Erfüllung von Pflichten (gegenüber dem Gegner der gefährdeten Partei) untersagt werden.OGH 3 Ob 220/05g, 20.10.2005
- Durch Drittverbot können einem Dritten nur solche Handlungen untersagt werden, die sich auf einen dem Gegner ihm gegenüber zustehenden Anspruch beziehen, soweit die verbotenen Handlungen den Zugriff der gefährdeten Partei auf diesen Anspruch als künftiges Exekutionsobjekt vereiteln oder beeinträchtigen können.OGH 1 Ob 368/98v, 23.02.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005233 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 3 Ob 172/25b, 17.12.2025, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
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