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Wann kann ich jemandem etwas gerichtlich verbieten lassen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Nachbar, Konsument, Unternehmer
Ein Verbot bekommen Sie nur, wenn zwei Dinge zusammentreffen: Der andere muss zur Unterlassung verpflichtet sein, und es muss die Gefahr bestehen, dass er dagegen verstößt. Fehlt eines davon, besteht kein Anspruch. Droht ein Eingriff unmittelbar und konkret, genügt auch das.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (52 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Der Unterlassungsanspruch wird durch zwei Elemente konkretisiert: Eine Unterlassungspflicht und die Gefahr, dass dieser Unterlassungspflicht zuwidergehandelt wird. Fehlt eines dieser Elemente, dann besteht kein Unterlassungsanspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 52.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Voraussetzung für ein gerichtliches Verbot

Wenn Sie jemandem gerichtlich verbieten lassen wollen, etwas zu tun, muss dieses Verhalten rechtswidrig sein. Ein Verhalten, das erlaubt ist, können Sie nicht untersagen lassen. Das gilt auch dann, wenn die Handlung erst droht.

günstig für Beklagter Gefahr als Voraussetzung des Verbots

Ja, aber nur wenn die Gefahr besteht, dass der andere die Handlung erstmals begeht oder wiederholt. Fehlt diese Gefahr, haben Sie keinen Anspruch auf ein Verbot. Beurteilt wird das nach der Lage am Schluss der Verhandlung erster Instanz.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Voraussetzungen der Unterlassungsklage
Anderes · Wiederholungsgefahr beim Unterlassungsanspruch
Verfahrensrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt beim Unterlassungsanspruch