Kann ich eine Geldforderung durch ein Grundbuchverbot sichern?
günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Gläubiger, Erbe, Liegenschaftseigentümer, Käufer
Nein. Ein gerichtliches Veräußerungs- und Belastungsverbot kommt nur in Betracht, wenn sich Ihr Anspruch selbst auf die Liegenschaft bezieht. Eine bloße Geldforderung, etwa ein Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils, kann damit nicht gesichert werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Eine einstweilige Verfügung nach § 382 Z 6 EO kann nur erlassen werden, wenn sich der Anspruch auf die Liegenschaft bezieht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies ist nicht der Fall, wenn das zu sichernde Begehren des Hauptverfahrens nur auf Unterlassung der Veräußerung und Belastung dieser Liegenschaft oder sonstiger die Einverleibung des Eigentumrechtes des Klägers vereitelnder oder erschwerender Verfügungen gerichtet ist.OGH 7 Ob 526/96, 21.02.1996
- Beim Pflichtteilergänzungsanspruch gem § 951 Abs 1 ABGB handelt e sich um eine Geldforderung im Sinn des § 379 EO. Zur Sicherung dieses Anspruches kann ein Verbot gemäß § 382 Abs 1 Z 6 EO nicht erlassen werden.OGH 5 Ob 526/95, 24.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005127 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 13/18z, 12.06.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Sicherung des Anspruchs auf Pfandbestellung
Eigentum und Grundbuch · Belastungsverbot und Pfandrecht
Eigentum und Grundbuch · Belastungsverbot für einzelne Grundstücke
Eigentum und Grundbuch · Eintragung des Belastungsverbots
Exekution · Einstweiliges Verbot von Verkauf und Belastung