Zählt der Verlust von Kunden als nicht gutzumachender Schaden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Veräußerung eines Kundenstocks.OGH 6 Ob 204/10h, 24.02.2011
- Hier: Sicherung des Anspruchs auf Einhaltung eines gesetzmäßigen Vergabeverfahrens betreffend Kassenplanstelle.OGH 7 Ob 25/09s, 13.05.2009
- Wird einem Eishockeyprofi die Möglichkeit genommen, als Mitglied einer Nationalmannschaft an internationalem Bewerben teilzunehmen, so droht ihm ein unwiederbringlicher Schaden. Für ihn ist mit dem Ausschluss von der Teilnahme an internationalen Bewerben ein Verlust an Bekanntheit verbunden ist, der mit dem Verlust des good-will eines Unternehmens durchaus verglichen werden kann. Überdies droht durch die fehlende Möglichkeit, als Spieler einer Nationalmannschaft an einem internationalen Bewerb teilzunehmen, der Verlust eines ohne Zweifel für jeden Spitzensportler erstrebenswerten Erlebnisses, der durch Geld überhaupt nicht ausgeglichen werden kann.OGH 2 Ob 232/98a, 24.09.1998
- Mit dem Verlust bereits bestehender Geschäftsverbindungen und den durch die konkurrenzierende Tätigkeit bedingten Ausfall möglicher weiterer Kunden ist auch eine Schmälerung des good-will-Wertes des Unternehmens verbunden. Ein unwiederbringlicher Schaden kann - entgegen der Entscheidung MietSlg 25618 - auch dann vorliegen, wenn die Existenzgrundlage des Unternehmens nicht gefährdet ist.OGH 4 Ob 20/92, 24.03.1992
- Auch für die Annahme eines unwiederbringlichen Schadens durch drohenden Kundenverlust muss sich diese Tatsache aus dem vom Erstgericht als bescheinigt angenommenen Sachverhalt ergeben (wie schon 6 Ob 39/61) oder es müssen konkrete Umstände vorliegen, die den Eintritt dieses Nachteiles als wahrscheinlich erscheinen lassen.OGH 7 Ob 605/83, 26.05.1983
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- Auch die Gefahr des Verlustes von Kunden muss aus konkreten Gründen als wahrscheinlich erscheinen.OGH 7 Ob 733/82, 14.10.1982
- Hier: Gäste eines HotelsOGH 3 Ob 615/82, 18.08.1982
- Muss aber behauptet werden; sonst wäre die wegen Verletzung einer Abnahmeverpflichtung beantragte EV nicht zu erlassen, denn der aus einem entgangenen Geschäft (Umsatzrückgang) entstehende Schaden kann ohne weiters ermittelt und durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages ausgeglichen werden.OGH 3 Ob 567/81, 16.09.1981
- Keine Verweisung auf allfällige Schadenersatzansprüche in Geld schon wegen Schwierigkeit der Ermittlung aller hier in Betracht kommenden Faktoren.OGH 2 Ob 550/79, 03.07.1979
- Ausbleiben neuer und Verlust vorhandener Klienten.OGH 3 Ob 162/73, 25.09.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005256 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 27.
- OGH 9 ObA 50/25f, 23.09.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 381 · Sicherung anderer Ansprüche
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch wenn Sie als Verbraucher Opfer unlauteren Wettbewerbs geworden sind, können Sie Schadenersatz vom unlauter handelnden Unternehmen fordern. Das Unternehmen haftet dabei nicht nur für seine Leitung, sondern auch für andere Personen, die in seinem Betrieb tätig sind.
Nein. Eine Klausel, die die Haftung für jeden von einem Dritten verursachten Schaden allgemein auf den Kunden überwälzt, benachteiligt ihn gröblich und ist unwirksam.