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Wonach entscheidet das Gericht, wer vorläufig in der Wohnung bleibt?

betrifft Ehegatten, Kinder
Besondere Regeln gibt es dafür nicht. Das Gericht orientiert sich sinngemäß an den Grundsätzen der späteren Aufteilung, soweit das mit einer nur vorläufigen Regelung vereinbar ist. Die Regelung muss der Billigkeit entsprechen und das Wohl der Kinder berücksichtigen; auch die Beiträge beider Ehegatten zählen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Das Gesetz stellt für die Lösung der Frage, in welcher Weise die einstweilige Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens während eines anhängigen Ehescheidungsverfahrens zu regeln ist, besondere Grundsätze nicht auf. Auch bei der vorläufigen Regelung sind aber, soweit dies mit dem Wesen der nur auf vorläufige Benützung und nicht auf endgültige Aufteilung gerichteten Provisorialentscheidung vereinbar ist, die Aufteilungsgrundsätze des § 83 EheG sinngemäß zu beachten. Insbesondere muss auch die einstweilige Regelung der Benützung ehelichen Gebrauchsvermögens der Billigkeit entsprechen und das Wohl der Kinder berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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