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Wer bekommt die Ehewohnung, wenn beide gleich beigetragen haben?

günstig für Elternteil betrifft Geschiedene, Ehegatten, Kinder, Eltern
Haben beide Ehegatten gleich gewichtige Beiträge geleistet, entspricht es der Billigkeit, die Ehewohnung jenem zu überlassen, der stärker darauf angewiesen ist. Das ist in der Regel jener Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder bleiben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Wenn die Beiträge der Ehegatten im Sinne des § 83 EheG gleich gewichtig sind, entspricht es der Billigkeit, die Ehewohnung jenem Ehegatten zu überlassen, der darauf mehr angewiesen ist (5 Ob 770/81, 3 Ob 560/82) bzw demjenigen, in dessen Haushalt die Kinder verbleiben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057621 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 18.

Genannte Normen

EheG §83

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