Wer bekommt die Ehewohnung, wenn beide gleich beigetragen haben?
günstig für Elternteil betrifft Geschiedene, Ehegatten, Kinder, Eltern
Haben beide Ehegatten gleich gewichtige Beiträge geleistet, entspricht es der Billigkeit, die Ehewohnung jenem zu überlassen, der stärker darauf angewiesen ist. Das ist in der Regel jener Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder bleiben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Wenn die Beiträge der Ehegatten im Sinne des § 83 EheG gleich gewichtig sind, entspricht es der Billigkeit, die Ehewohnung jenem Ehegatten zu überlassen, der darauf mehr angewiesen ist (5 Ob 770/81, 3 Ob 560/82) bzw demjenigen, in dessen Haushalt die Kinder verbleiben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Entschädigung ist vielmehr erst dann als billig anzusehen, wenn sie von der Gemeinschaft der Normunterworfenen auf der Grundlage tragender Grundsätze der gesamten Rechtsordnung und der Umstände des Einzelfalls als gerecht empfunden wird. Diesem Maßstab im jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden, ist eine Aufgabe, die der Gesetzgeber den Gerichten in vielen Einzelfragen der staatlichen Vollziehung anvertraut, weil sich das in den unterschiedlichen Einzelfällen Billige eben nicht im abstrakten Korsett generalisierender gesetzlicher Tatbestände definieren lässt.OGH 1 Ob 149/02x, 30.09.2002
- Es hat aber stets eine nähere Überprüfung im Einzelfall zu erfolgen.OGH 1 Ob 542/95, 27.03.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057621 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 18.
- OGH 1 Ob 175/25d, 16.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 21/23d, 21.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 29/23f, 21.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 141/21y, 07.09.2021, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
EheG §83
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