Wird bei der vorläufigen Sicherung schon über die Aufteilung entschieden?
betrifft Ehegatten, Geschiedene
Bei der Entscheidung über eine vorläufige Sicherung des ehelichen Vermögens darf das Gericht nicht überlegen, wie die spätere Aufteilung ausgehen wird. Das Ergebnis der Aufteilung darf in diesem vorläufigen Verfahren nicht vorweggenommen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Erwägungen darüber, wie die Aufteilung im künftigen Verfahren nach §§ 81 ff EheG vorgenommen werden wird, sind bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 lit c, zweiter Fall, EO nicht anzustellen; das Ergebnis der Aufteilung darf im Provisorialverfahren nicht vorweggenommen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anders im ersten Fall.OGH 4 Ob 605/88, 29.11.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006103 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 75/26z, 24.06.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
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