Zum Inhalt springen

Wie bekomme ich beim Gericht hinterlegtes Geld heraus?

betrifft Erlagsbegünstigte, Gläubiger, Schuldner
Stimmt der andere Begünstigte nicht zu, kommt es darauf an, was strittig ist. Müssen erst Tatsachen durch ein förmliches Beweisverfahren geklärt werden, werden Sie auf den Rechtsweg verwiesen. Sind nur Rechtsfragen strittig, wird darüber im Verfahren außer Streitsachen verhandelt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Ist die Ausfolgung eines gerichtlichen Erlages angesichts der verweigerten Zustimmung des Erlagsbegünstigten von der Entscheidung über Tatumstände abhängig, die sich nur durch ein formelles Beweisverfahren ins Klare setzen lassen, ist der Antragsteller auf den Rechtsweg zu verweisen; sind bloße Rechtsfragen streitig, ist die rechtliche Verhandlung im außerstreitigen Verfahren einzuleiten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006424 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Auszahlung von hinterlegtem Geld
Verfahrensrecht · Ausfolgung eines Gerichtserlags
Verfahrensrecht · Hinterlegung bei Gericht, Berechtigung
Verfahrensrecht · Beteiligte beim Erlag bei Gericht
Vertragsrecht · Kein Erlag bei bestrittener Forderung