Wie bekomme ich beim Gericht hinterlegtes Geld heraus?
betrifft Erlagsbegünstigte, Gläubiger, Schuldner
Stimmt der andere Begünstigte nicht zu, kommt es darauf an, was strittig ist. Müssen erst Tatsachen durch ein förmliches Beweisverfahren geklärt werden, werden Sie auf den Rechtsweg verwiesen. Sind nur Rechtsfragen strittig, wird darüber im Verfahren außer Streitsachen verhandelt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ist die Ausfolgung eines gerichtlichen Erlages angesichts der verweigerten Zustimmung des Erlagsbegünstigten von der Entscheidung über Tatumstände abhängig, die sich nur durch ein formelles Beweisverfahren ins Klare setzen lassen, ist der Antragsteller auf den Rechtsweg zu verweisen; sind bloße Rechtsfragen streitig, ist die rechtliche Verhandlung im außerstreitigen Verfahren einzuleiten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Welcher der beiden Erlagsgegner das "bessere Recht" hat, ist im Rechtsweg zu entscheiden, nicht aber im außerstreitigen Verfahren, in dem keine Untersuchung der rechtlichen Verhältnisse zwischen den Beteiligten stattfindet.OGH 6 Ob 159/00a, 28.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006424 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 218/18x, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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