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Wer ist beteiligt, wenn Geld beim Gericht hinterlegt wird?

günstig für Erlagsgegner betrifft Schuldner, Gläubiger, Mieter, Vermieter
Wer Geld oder eine Sache bei Gericht hinterlegt, bestimmt mit seiner Erklärung, wem er sie anbietet. Die dort namentlich genannten Personen sind am Verfahren beteiligt. Andere Personen nur dann, wenn sie an der hinterlegten Sache bereits rechtlich geschützte Interessen haben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Im Verfahren über einen Erlag nach § 1425 ABGB ist zunächst die verfahrensrechtliche Erklärung des Antragstellers, wem er den Erlagsgegenstand im Weg des Gerichtserlages zwecks Schuldbefreiung und Abwälzung der Gefahr anbiete, bestimmend. Die vom Erleger namentlich bezeichneten Erlagsgegner genießen kraft dieser verfahrensrechtlichen Erklärung des Antragstellers Parteistellung, sonstige Personen aber nur insoweit, als sie am Erlagsgegenstand - unabhängig von einem noch aufrechtem Willen des Erlegers - bereits rechtlich geschützte Interessen besitzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006720 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 31.

Im Gesetz

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