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Kann ich einen Beschluss bekämpfen, der meinem Antrag entspricht?

betrifft Antragsteller, Eltern, Obsorgeberechtigte, Parteien
Hat das Gericht genau das entschieden, was Sie beantragt haben, können Sie diesen Beschluss nicht bekämpfen. Ihnen fehlt dafür die Beschwer, weil Sie durch die Entscheidung nichts verloren haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Anfechtung eines in einer Pflegschaftssache antragsgemäß ergangenen Beschlusses durch den Antragsteller ist unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 20 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 39.

Im Gesetz

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