Zum Inhalt springen

Wann darf ich einen Beschluss bekämpfen, der mich benachteiligt?

betrifft Parteien eines Verfahrens, Beteiligte, Angehörige, Antragsteller
Sie dürfen einen Beschluss bekämpfen, wenn Sie behaupten, dass er unmittelbar in Ihre rechtlich geschützten Interessen eingreift. Es muss also nachteilig in Ihre Rechte eingegriffen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Materielle Beschwer bedeutet, dass derjenige ein Rechtsmittel erheben kann, der behauptet, dass seine rechtlich geschützten Interessen durch den angefochtenen Beschluss unmittelbar beeinträchtigt werden, das heißt in dessen Rechtssphäre nachteilig eingegriffen wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118925 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 26.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Beschwer als Voraussetzung des Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Wer ein Rechtsmittel erheben darf
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen den eigenen Antrag
Verfahrensrecht · Wer darf einen Beschluss bekämpfen
Verfahrensrecht · Rechtsschutzinteresse beim Rekurs