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Kann ich mich wehren, obwohl ich dem Antrag zugestimmt habe?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsgegner, Antragsteller, Beteiligte
Nein. Haben Sie dem Antrag ausdrücklich zugestimmt, bringt Ihnen die stattgebende Entscheidung keinen Nachteil, und Ihr Rechtsmittel ist unzulässig. Das gilt auch dann, wenn Sie die Zustimmung außerhalb des Gerichts erklärt haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Dem Antragsgegner fehlt die Beschwer, wenn er dem Antrag, welchem stattgegeben wurde, ausdrücklich zugestimmt hatte.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Einstweilige Verfügung bei Nichterscheinen

Erscheint der Gegner trotz Ladung nicht, gilt seine Zustimmung als angenommen. Eine einstweilige Verfügung wird allein deshalb aber noch nicht erlassen.

günstig für Antragsgegner Rechtsmittel gegen abgewiesene einstweilige Verfügung

Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen den eigenen Antrag
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