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Darf ich vor dem Höchstgericht noch Neues vorbringen?

betrifft Rechtsmittelwerber, Parteien, Eltern
Nein. Im außerordentlichen Revisionsrekurs sind Neuerungen unzulässig. Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage, wie sie vor den unteren Instanzen bestand. Später eingetretene Ereignisse können nur Anlass für einen neuen Antrag sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (129 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Neuerungen sind im Rahmen eines außerordentlichen Revisionsrekurses unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 129.

Im Gesetz

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