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Kann ich vor dem Höchstgericht noch neue Beweise vorbringen?

betrifft Kläger, Beklagte, Mieter, Gesellschafter, Rechtsmittelwerber
Nein. Im Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof dürfen Sie nichts Neues mehr vorbringen. Die zulässigen Gründe sind im Gesetz abschließend aufgezählt, und neue Tatsachen oder Beweismittel gehören nicht dazu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Nach der Rechtsprechung zu § 16 AußStrG idF vor der WGN 1989 galt für den außerordentlichen Revisionsrekurs das Neuerungsverbot. Das muss auch für den ao Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren im Sinn des Revisionsrekursrechts seit der WGN 1989 BGBl 343 gelten, sind doch nunmehr in § 15 AußStrG die in einem Revisionsrekurs zulässigen Rechtsmittelgründe taxativ aufgezählt, ohne dass die Berücksichtigung von Neuerungen darin enthalten wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079200 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Im Gesetz

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