Kann ich vor dem Höchstgericht noch neue Beweise vorbringen?
betrifft Kläger, Beklagte, Mieter, Gesellschafter, Rechtsmittelwerber
Nein. Im Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof dürfen Sie nichts Neues mehr vorbringen. Die zulässigen Gründe sind im Gesetz abschließend aufgezählt, und neue Tatsachen oder Beweismittel gehören nicht dazu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Nach der Rechtsprechung zu § 16 AußStrG idF vor der WGN 1989 galt für den außerordentlichen Revisionsrekurs das Neuerungsverbot. Das muss auch für den ao Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren im Sinn des Revisionsrekursrechts seit der WGN 1989 BGBl 343 gelten, sind doch nunmehr in § 15 AußStrG die in einem Revisionsrekurs zulässigen Rechtsmittelgründe taxativ aufgezählt, ohne dass die Berücksichtigung von Neuerungen darin enthalten wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bucheinsicht eines GmbH‑Gesellschafters.OGH 6 Ob 64/21m, 23.06.2021
- Hier: Firmenbuchverfahren.OGH 6 Ob 226/09t, 15.04.2010
- Hier: Kartellverfahren.OGH 16 Ok 5/09, 03.06.2009
- Die Ausführungen der Rechtsmittelwerber zu der vom Rekursgericht festgestellten Verzinsung des für die Betriebsumstellung notwendigen Fremdkapitals sind unzulässige Neuerungen.OGH 6 Ob 262/07d, 05.06.2008
- Der erstmals im Rechtsmittelverfahren erhobene Einwand der unrichtigen Berechnung der Mietzinsrückstände stellt eine unzulässige Neuerung dar.OGH 9 Ob 91/06g, 27.09.2006
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Der Rechtsmittelwerber hat die Zulässigkeit der Neuerungen zu behaupten und schlüssig darzulegen, dass es sich bei der Verspätung (Unterlassung) des Vorbringens um eine entschuldbare Fehlleistung handelt. Hier: „Schlichtes Vergessen" und eine fehlende Anleitung durch das Erstgericht sind kein entschuldbaren Fehlleistungen.OGH 6 Ob 148/05s, 03.11.2005
- Revisionsrekursvorbringen, mit dem in Wahrheit die Beweiswürdigung der Vorinstanzen unter der Behauptung des Vorliegens neuer Beweismittel angefochten wird, ist unzulässig.OGH 6 Ob 111/04y, 26.08.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079200 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 5 Ob 63/15y, 23.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 10 · Anbringen
- AußStrG § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
- AußStrG § 15 · Rechtliches Gehör
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