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Kann ich neue Umstände noch beim Höchstgericht vorbringen?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Was sich erst nach der Entscheidung der ersten Instanz ereignet hat, kann bei der Entscheidung über den Revisionsrekurs nicht mehr berücksichtigt werden. Solche neuen Tatsachen bleiben dort außer Betracht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (70 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Neue Tatsachen, die erst nach der Entscheidung der ersten Instanz eingetreten sind, können bei Entscheidung über den (ordentlichen) Revisionsrekurs nicht berücksichtigt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 70.

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