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Kann ich einen neuen Einwand erst vor dem Höchstgericht bringen?

betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Konsument
Nein. Wenden Sie erst in der Revision ein, ein Vergleich oder eine andere Vereinbarung sei sittenwidrig, ist das eine unzulässige Neuerung. Der Oberste Gerichtshof geht darauf nicht mehr ein. Dasselbe gilt etwa für eine Konkurrenzklausel oder eine Verfallsklausel im Arbeitsvertrag.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Einwendung der Sittenwidrigkeit eines Vergleiches erst in der Revision ist eine unzulässige Neuerung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016481 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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