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Kann ich im Rechtsmittel noch einen neuen Antrag stellen?

betrifft Antragsteller, Parteien eines Verfahrens, Rechtsmittelwerber
Im Rekurs dürfen Sie zwar Neues vorbringen, aber keine neuen Sachanträge stellen. Was Sie begehren wollen, müssen Sie also bereits in erster Instanz beantragt haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Das Neuerungsrecht des § 10 AußStrG geht nicht so weit, dass im Rekursverfahren auch noch neue Sachanträge gestellt werden könnten. (1 Ob 148/73, ZBl 1938/50).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006796 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 37.

Im Gesetz

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