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Darf das Gericht über einen Teil der Sache vorab entscheiden?

betrifft Enteignete, Grundeigentümer, Beteiligte
Im Verfahren außer Streitsachen nicht. Für eine vorweggenommene Entscheidung über einen einzelnen Punkt fehlt dort die gesetzliche Grundlage. Eine solche Zwischenentscheidung ist nichtig und wird ersatzlos beseitigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Im Außerstreitverfahren fehlt für die Fällung von Zwischenentscheidungen die gesetzliche Grundlage. Daher begründet eine Zwischenentscheidung Nullität des § 16 AußStrG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007423 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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